Fairersimon's Webseite




Fürstentum Ratzeburg










Nach den Bestimmungen des Westfälischen Friedens fiel das Bistum Ratzeburg 1648 als Fürstentum Ratzeburg an Mecklenburg als Entschädigung für die an Schweden abgetretenen Gebiete Wismar, Neukloster und die Insel Poel. Bis zu dieser „Säkularisation“ war das Bistum ein selbständiger geistlicher Staat gewesen, der fast 500 Jahre bestan­den hatte.

Das Fürstentum Ratzeburg wurde in drei Ämter aufgeteilt: Schönberg und Stove, die zum bischöflichen Tafelgut gehört hatten, und Schlagsdorf, das die über das ganze Land verstreuten Kapiteldörfer umfaßte. Die bischöfliche Herrlichkeit hatte bereits mit der Reformation ein Ende genommen. Trotzdem hatte das Bistum unter weltlicher Herr­schaft zäh seine Eigenständigkeit bewahrt. Schonend wurden die alten Verhältnisse in die neue Zeit übergeleitet.

Im bischöflichen Lande hatte es keine adligen Grundherren gegeben. (Das einzige Gut innerhalb des Landes war Torisdorf, das sich erst um 1600 entwickelte.) Hier war das unpersönliche Stift als Grundherr an einem freien, wohlhabenden, sesshaften Bauern­tum interessiert. Anders war es im mecklenburgischen Nachbargebiet, wo die Ritter allmählich zur Eigenwirtschaft übergegangen waren und eine Grundherrschaft ausüb­ten, woraus sich später die Gutswirtschaft entwickelte, der die Bauern alle Dienste zu leisten hatten und leibeigen wurden.

Im Bistum dagegen erhielt sich bis in das 17. Jahrhundert in einer seltsam altertümlichen Form das Landgericht, wo unter Leitung des landesherrlichen Beamten die freie Bauernschaft unter freiem Himmel zusammentrat und sich selber das Recht sprach (Schlagsdorfer Gerichtslinde, Bechelsdorfer Gerichtslaube, Schönberger Amtshaus, Stove, Petersberg). Kein Richter entschied, sondern die Bauernschaft durch einen Ausschuss von 20 bis 24 Männern. Es herrschte kein geschriebenes Strafgesetz, kein römisches, landfremdes Buchstabenrecht, sondern mündlich überliefertes Gewohn­heitsrecht, uralte Väterweisheit, So erwuchs diesem Land ein selbstbewusstes Bauerntum von starker Tradition.

Quellende Bauernkraft füllte bald nach dem 3o jährigen Kriege die verödeten Dörfer wieder auf und nahm unverdrossen die wüsten Äcker wieder unter den Pflug.

Wie die Entwicklung beider Länder, des Bistums Ratzeburg und Mecklenburgs, ver­schiedenartig verlaufen war, so zeigte auch die Art der Bevölkerung ein völlig verschie­denes Gepräge. Beide Länder waren ursprünglich reines Bauernland gewesen. Doch die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse lagen von vornherein in beiden Gebieten anders. Im Fürstentum Ratzeburg blieb das ganze Land (außer Torisdorf) in den Händen der Bauern. Sie waren wirtschaftlich gut gestellt und immer freie Bauern geblieben. Den Druck der Leibeigenschaft hatten sie nie kannengelernt. Nie waren die Stiftsbauern in Hinsicht auf Freiheit oder Eheschließung beschränkt worden. Abgaben und Dienste waren im allgemeinen gering. Eine nicht geringe Zahl alteingesessener Bauernfamilien geht auf die Kolonisation zurück.

Noch deutlicher traten diese Gegensätze hervor, als 1701 aus dem Fürstentum Ratzeburg und dem Kreis Stargard das Herzogtum Mecklenburg-Strelitz geschaffen wurde. Zwischen beiden Landesteilen lag nun Mecklenburg-Schwerin in seiner gan­zen Breite, wodurch eine Zentralverwaltung von Strelitz aus von vornherein ausge­schlossen wurde. Daher blieb auf dem Domhof Ratzeburg eine fast völlig selbständige Verwaltung bestehen, die ziemlich selbstherrlich regierte. Das Bistum wurde nicht einverleibt, sondern behielt seine von Strelitz getrennten Behörden.

Vom Nordischen Krieg (1700-1721) blieb das Fürstentum nicht verschont. Stellten sich die Russen vom Osten her ein, so rückten die Dänen vom Westen heran, um das schwedische Wismar zu nehmen. Besonders das dänische Heer lebte von den Erzeug­nissen des Ratzeburger Landes und machte 50 Jahre Aufbauarbeit wieder zunichte. Zur Zeit des Siebenjährigen Krieges ( 1756-1763 ) setzte eine Geldentwertung ein. Das gute Geld verschwand und wanderte in die preußischen Münzen, von wo es in min­derwertiger Form wiederkehrte.

Die Mecklenburg-Strelitzer Herzöge betraten das Fürstentum Ratzeburg nicht; doch nahm die Witwe Adolf Friedrichs III., Dorothea Sophie von Holstein-Ploen, 1753-1756 ihren Wohnsitz in Schönberg. Danach verfiel das stattliche Schloss völlig und wurde 1802 niedergerissen. Die mächtigen Steine wurden zum Bau von Amtshäusern ver­wandt. ( Erst die drei vorletzten Großherzöge Georg, Friedrich Wilhelm und Adolf Friedrich V. weilten zu kurzem Besuch im Lande.)

Um 1800 setzte eine Agrarreform ein. Die bisherige Gemenglage, die sich aus der Dreifelderwirtschaft ergeben hatte, war zum Teil schon durch die Verkoppelung der Dörfer aufgehoben. Bei der nun folgenden Regulierung wurde den Bauern das Eigen­tum an ihren Stellen zugesprochen. Dafür mussten sie allerdings ein Stück Acker abgeben; denn bei dem bestehenden Holzmangel war eine Neuaufforstung un­bedingt notwendig. So entstanden die staatlichen Zuschläge. Um den Eigenbedarf an Holz zu decken, wurde den Bauern aufgegeben, Buschkoppeln anzulegen und die Felder nach holsteinischem Muster mit Wallhecken (Knicks) einzufriedigen, die dem Landschaftsbild im Gegensatz zu der breiten, offenen mecklenburgischen Landschaft den charak­teristischen Reiz verleihen.

Durch die Regulierung der Dörfer wurde die Bewirtschaftung der Bauernstellen viel einfacher. Der mittelalterlich-weitläufige Wust von Abgaben wurde jetzt in Form eines Grundzinses zusammengefasst, der in Korn nach dem Martinipreis berechnet wurde. Alle Dienste, auch in sogenannten Kapiteldienste, wurden im Laufe der Zeit abgelöst. Der Bauer konnte in Zukunft seine Stelle frei vererben, nur die Unteilbarkeit der Stelle blieb bestehen. Bei Veräußerung einer Stelle an Fremde musste der sogenannte Zehnte und Zahl-Schilling geleistet werden, der 16 ¼ % des Verkaufspreises von Grund und Boden nebst Gebäuden betrug. Diese Einrichtung bestand seit Jahrhunderten zu dem Zweck, die Sesshaftigkeit der Bauern zu fördern und den Verkauf der Höfe an Fremde zu erschweren.

Die Napoleonische Zeit ließ noch einmal die Erinnerung an alle Schrecken des 3O jährigen Krieges aufleben. Nach der Schlacht bei Jena flutete das preußische Heer durch Mecklenburg zurück. Die französische Heeresabteilung, von der Blücher ver­folgt wurde, kam am 5. November 1806 durch Schönberg. Bei der mehrtägigen Plün­derung verloren viele Einwohner ihr gesamtes Hab und Gut. Doch das war erst der Anfang. Da die Verkehrsstraßen Schwerin-Lübeck und Wismar-Hamburg durch das Land führten, so hatte es unter den Durchzügen der Truppen ungemein zu leiden. Überdies legten russische Schiffe häufig vor Travemünde an. Bisweilen sah das Land wie ein Feldlager aus.

Oft mussten die französischen Truppen kasernenmäßig verpflegt werden. Die Höfe hatten Hafer, die Dörfer der Reihe nach je eine Kuh zu liefern. Allgemeine Brand­schatzungen machten das Land bettelarm. Pastor Friedrich Riemann, Vater des Burschen­schafters und Wartburgredners Heinrich Arminius, in Schönberg 1801-1809, be­richtet im November 1806: ,, Mein Korn-, mein Heuboden ist leer, meine Scheune ist es bald; meine Vorrats-, meine Rauchkammer, mein Keller - alles rein ausgeleert. Ich habe kaum noch ½ Fuder Heu.“

Der Historiker Heinrich Franke berichtet als Augenzeuge: „ Die Einwohner wurden barbarisch vom Feinde mißhandelt, wenn kein Geständnis verborgener Schätze mehr zu erpressen war. Kisten und Schränke wurden zerschlagen, alles mutwillig zerstört und die unglücklichen Familien halbnackt verjagt. Väter, denen Rock und Stiefel ausgezogen waren, wurden mit Kindern unter den Armen und auf dem Rücken, Frauen mit weinenden Säuglingen an der Brust in kalte Hölzungen und unzugängliches Röhricht getrieben. Hier im Dickicht standen auch zum Teil die Pferde und Kühe der armen Geflüchteten. Höhlen unter der Erde bargen sie vor Sturm und Kälte. Die Wohnungen in den Dörfern standen leer oder waren ein Raub der Flammen geworden. Die Plünderung ward besonders auf dem Lande mit empörender Grausamkeit betrie­ben. Die Marketenderwagen fuhren vor die Haustüren und wurden hoch mit Betten, Leinenzeug, Kleidern, Silbergeschirr und kostbarem Hausgerät beladen. Muhrats Kürassiere schütteten nach vollbrachtem Tagewerk das Geld scheffelweise auf den Scheunendielen aus, um es nach ungefährem Augenmaß unter sich zu teilen. Ihre gesattelten Pferde standen auf dem Dreschkorn und verdarben die hingebreiteten Lagen. Im Hause, wo die besten Sachen verborgen waren, wurde geschmaust und gezecht; betrunken lagen die Räuber auf der Erde und drohten das Haus anzuzünden, wenn der nach Wein zur nächsten Stadt geschickte Bote nicht zur Rechten Zeit einträfe. Herr und Frau lagen auf den Knien, die Kinder winselnd in einem Winkel.“

Von Stettin über Lübeck nach Hamburg richteten die Franzosen 1810 eine Briefbe­förderung ein. In Schönberg hatten daher unausgesetzt bei Tag und Nacht zwei leichte, mit Pferden bespannte Wagen bereitzustehen um eine Ordonnanz bis Lübeck oder Grevesmühlen zu befördern. Diese Wagen mussten von den Bauern der Reihe nach gestellt werden. Es war Vorschrift, dass zur Meile nicht mehr als eine Stunde gebraucht wurde, die Wege mochten sein, wie sie wollten.

Es kam das Schreckensjahr 1813. Das Fürstentum Ratzeburg wurde Kriegsschauplatz. Die schwachen Truppen mussten vor dem französischen Marschall Davoust und den Dänen weichen. Dazu kam das Völkergemisch der alliierten Truppen und machte das Elend im Verhältnis zu früher noch größer.

Am 5. September erzwangen Franzosen und Dänen auf der Flucht den Übergang über die Maurinebrücke der Sabower Straße in Schönberg. Um den Verfolgern das Nachsetzen zu erschweren, zündeten sie die Brücke samt dem Torhause an, ebenfalls die an der Straße gelegenen Häuser. Bald standen 22 größten­teils strohbedeckte Häuser bis zum Kalten Damm in Flammen. Nach gründlicher Plün­derung des Ortes zogen sich die Franzosen und Dänen nach Lübeck zurück. Bei der Verfolgung fiel der Kommandeur der hanseatischen Legion, Major von Arnim, dessen Leiche in der Schönberger Kirche beigesetzt wurde.

In dem Gefecht bei Schlagbrügge am 6. Oktober waren Schullsche Husaren und Lützowsche Jäger beteiligt, darunter viele Mecklenburger (C-Husaren des Herzogs Carl, dessen Sohn in der Schönberger Apotheke Quartier bezogen hatte).

Theodor Körner von der Lützowschen Freischar war bereits in den letzten Augusttagen unweit Rosenhagen bei Gadebusch gefallen. Am zweiten Weihnachtstage wurden 60 vierspännige Wagen zum Transport der russischen Truppen benötigt. Januar 1814 ging schwedische Kavallerie durch das Fürstentum. Diese befreundeten Truppen benahmen sich so schlecht, dass die Quartierwirte in der Winternacht ihre Wohnungen verließen und den schlimmen Gästen alles preisgeben mussten.

Da die Regierung auf den Ratzebürger Domhof in der Zeit der Erhebung völlig versagte, übernahm der Gerichtsrat und Amtmann Twachtmann in Schönberg aus eigenem Antrieb die Verwaltung des Landes und hielt die Verbindung mit der Landesregierung in Strelitz aufrecht. Die Ratzeburger Regierung auf dem Domhof wurde daher 1814 aufgelöst und statt ihrer eine Landvogtei in Schönberg mit Justiz- und Domänenamt eingerichtet. Schönberg wurde 1822 das Stadtrecht verliehen, blieb aber amtssässig bis 1918.

Von den großen geschichtlichen Bewegungen der Revolutionsjahre 1830 und 1848 wurde das Fürstentum Ratzeburg verhältnismäßig wenig ergriffen. Der Wunsch nach einer Volksvertretung wurde erfüllt. Drei Abgeordnete wurden in die National-Ver­sammlung nach Frankfurt a.M. gewählt, doch in Tätigkeit sind sie nicht getreten. Es blieb hier „alles beim alten“.

Infolge der Regulierung konnte sich der Bauer mit einer geringeren Zahl von Arbeits­kräften begnügen. Viele Tagelöhner wurden brotlos, und der Stand sah seine materielle Sicherheit gefährdet. Für einen Gekündigten fand sich nicht leicht eine Arbeitsstelle, und die Schwierigkeit, das Niederlassungsrecht zu erwerben, hinderte ihn, eine Familie zu gründen. Um einer Abwanderung, wie sie in jenen Jahren im östlichen Mecklenburg einsetzte, zu begegnen und die wirtschaftliche Notlage zu beheben, wurden Chausseebauten zum Zwecke der Arbeitsbeschaffung durchgeführt. Es wurden gebaut: 1817 der Kalte Damm in Schönberg (Denkstein); 1835 die Chaussee Schönberg-Ratzeburg; 1842 die Marienstraße und die Schweriner Chaussee: 1844 die Chaussee Schönberg-Selmsdorf-Schlutup, und 1855 wurde der Bau der Rupensdorfer Chaussee begonnen. Zugleich wurde eine Kanalisierung der Maurine und der Bau des Schönberger Hafens durchgeführt, in dem gelegentlich Frachtkähne erschienen, die von Lübeck Kalk und Mauersteine brachten.

Die Unruhen der vierziger Jahre erforderten eine Verstärkung der Polizei. Deshalb wurde neben den bisherigen Distriktshusaren ein Gendameriekorps zu Fuß eingesetzt.

Als Großherzog Friedrich Wilhelm 1860 das Land Mecklenburg-Strelitz mit einer Million Mark Schulden übernahm, wurde fast ein halbes Jahrhundert auf allen Gebieten der Staatsverwaltung übermäßige Sparsamkeit geübt. Überall suchte man auf dem Stande der Ausgaben von 1860 zu bleiben. Ein kultureller und wirtschaftlicher Stillstand trat ein. Das reiche Fürstentum wurde buchstäblich ausgesogen, da das är­mere Land Stargard die Schuldenlast nicht decken konnte.

Nach 44jähriger Regierungszeit hinterließ der überaus sparsame Landesvater ein Vermögen von 67 Millionen Mark. Wenn es auch glückliche Börsenspekulationen waren, die es ihm ermöglichten, sich zu einem der reichsten Fürsten Europas zu machen, so konnten doch nur die Auskünfte aus dem Ratzeburger Land ihm dazu verholfen haben. Ihm und seinen Nachfahren haben diese Reichtümer keinen Segen gebracht.

Das Verhältnis von Mecklenburg-Strelitz gegenüber den Preußen blieb unfreund­lich, denn das Land sympathisierte mit Österreich, Russland und England, veranlasst durch verwandtschaftliche Beziehungen des Landesherren. Außenpolitisch hatte Mecklenburg-Strelitz seine Rolle 1870 ausgespielt.

Die Veränderung in der Erbfolgebestimmung und die große Zollreform hatten viel Staub aufgewirbelt. Einmütig wandte sich die Bevölkerung gegen die Maßnahmen und pochte voller Entrüstung darauf, dass das Fürstentum Ratzeburg kein Teil von Mecklenburg, sondern nur durch Personalunion mit Strelitz verbunden sei. Unter dem Druck der Bestimmungen des Norddeutschen Bundes wurde 1869 eine Art berufsständiger Verfassung gegeben, der neben den drei Rittergutsbesitzern (Torisdorf und die beiden Enklaven Dodow und Alt- und Neu-Horst) je drei Vertreter der Geistlichkeit und der Pächter, zwei Vertreter der Schönberger Bürgerschaft, neun Bauern und ein Ratsmitglied der Stadt Schönberg angehörten. Unter diesen 21 Stimm­berechtigten hätten die Bauern und die Schönberger Bürger stets die Mehrheit beses­sen. Die Vertretung sollte jedoch nur beratende Stimme haben und vom Landdrosten geleitet werden. Die Bauern waren mit der Verfassung nicht einverstanden; sie verlang­ten Beschlussrecht und wollten ihren Parlamentsleiter selbst wählen. Sie erklärten daher, dass sie den Landtag nicht beschicken würden, und blieben ihm 37 Jahre lang fern, so dass der Landtag zu dauernder Beschlussunfähigkeit verurteilt war, bis man jedoch zu spät den Widerspenstigen entgegenkam.

1870 wurde das Fürstentum durch die Bahnlinie Hamburg-Stettin aufgeschlossen. Haltepunkte waren zuletzt: Herrnburg, Schönberg, Menzendorf, Grieben. Eine Anschlusslinie Schönberg-Dassow wurde 1905 gebaut, doch 1952 wieder stillgelegt.

Neue Chausseen waren nach 1860 nicht entstanden, und die vorhandenen verfielen. Ebenso wenig wurde für das Schulwesen getan. Nur das Medizinalwesen wurde verbessert. Bereits seit 1754 bestand ein Kreisphysikrat und seit Beginn des 19. Jahr­hunderts ein Medizinalkollegium.

Die nach 1900 durchgeführten Reformen waren nicht mehr imstande, dem fortschritt­lichen Zuge der Zeit zu folgen. Gehälter wurden erhöht, und ein Recht auf Pension wurde den Beamten zugestanden. Durch Hebung des Lehrerstandes wurde das Schul­wesen verbessert

Eine Reform der Verfassung trat im Fürstentum Ratzeburg in Kraft, indem man die Wünsche der Bauernschaft erfüllte, während sie im übrigen Mecklenburg an dem zähen Widerstand der Ritterschaft scheiterte. Man war sich klar darüber, dass Länderparla­mente immer bedeutungsloser wurden, je mehr die Reichsgesetzgebung sich ausdehnte. 1908 wurde auch in Mecklenburg-Strelitz die Ministerialverfassung eingeführt. Ein Minister und zwei Staatsräte bildeten das Ministerium. Reformen auf allen Gebieten begannen: das Distriktshusarenkorps wurde in eine moderne Gendarmerie umgewan­delt, an Stelle der unübersichtlichen außerordentlichen Kontributionen trat die Ein­kommensteuer. Der erste Weltkrieg unterbrach jedoch die sich anbahnende Entwicklung.

1918 erlosch die mecklenburgisch-strelitzsche Fürstenlinie. Der Großherzog hatte den Freitod gewählt. Mecklenburg-Strelitz wurde Freistaat. Das bisherige Für­stentum Ratzeburg erhielt nun den Namen „Land Ratzeburg“.

 

 

 


Datenschutzerklärung
Kostenlose Webseite erstellen bei Beepworld
 
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der
Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular!